Hinweise zu den Corona bedingten Rahmenbedingungen

  • Hier gelangen Sie zu unserem Hygienekonzept.
  • Beachten Sie hinsichtlich der Krankheits- und Erkältungssymptome Ihres Kindes das Merkblatt vom Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21.04.2021.
  • Schüler und Schülerinnen, die leichte Krankheitssymptome wie Schnupfen und gelegentliches Husten zeigen, dürfen nach Anordnung des Kultusministerium erst wieder in die Schule kommen, wenn nach mind. 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde. Beachten Sie dazu auch das Schreiben des Kultusministeriums vom 11. Dezember 2020 mit Informationen zu Krankheits- und Erkältungssymptomen.
  • Erkältungssymptome und Schulbesuch bei Stufe 3 (Ampelstufe rot): Schulbesuch nur mit negativem Attest bzw. Attest vom Arzt möglich!
  • Kranke Schülerinnen und Schüler mit Fieber, Husten, Hals-oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung ist erst wieder möglich, wenn die Schüler mind. 24 Stunden symptomfrei sind.